Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

(a) Nach Eingang der Speichermedien und Geräten, die zum Zweck der Wiederherstellung der Daten zugesandt wurden, sowie der dazugehörigen Online-Avisierung (https://datenretter.de) beginnt Convar mit dem ersten Schritt der Datenrettung. Wir werden uns mit Ihnen innerhalb des Zeitraums in Verbindung setzen, der in der von Ihnen gewünschten Servicevariante angegeben ist (Express-Diagnose oder Weekend-Express).

(b) Convar behält sich das Recht vor, jedes Angebot jederzeit zu ändern, wobei der Kunde im Falle einer solchen Änderungsmitteilung die Möglichkeit hat, Convar entweder von der Durchführung weiterer Arbeiten zu entbinden oder das geänderte Angebot zu akzeptieren und Convar mit der Fortführung der Datenrettung zu beauftragen.

(c) Alle angegebenen Termine stellen Schätzungen nach bestem Wissen und Gewissen dar.

(d) Im Fall einer Stornierung ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich. Convar hat das Recht, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung durchgeführten Arbeiten in Rechnung zu stellen.

(e) Unter Arbeitstagen versteht man die Wochentage von Montag bis Freitag unter Ausschluss der öffentlichen Feiertage.

2. Zahlung

(a) Falls Convar dem Auftraggeber keinen Kreditrahmen eingeräumt hat, sind alle Zahlungen sofort fällig.

(b) Convar kann nach eigenem Ermessen dem Kunden eine Zahlungsfrist bis zu 10 Tagen auf einen Gesamtbetrag einräumen, über den Convar von Fall zu Fall entscheidet ("Kreditrahmen"). Convar behält sich das Recht vor, Höhe und Frist des Kreditrahmens mit unmittelbarer Wirkung und ohne Angaben von Gründen jederzeit und ohne Mitteilung zu streichen oder zu ändern.

(c) Wenn der Kunde den zugebilligten Kreditrahmen überschritten hat, so sind alle darüber hinausgehenden Beträge sofort fällig.

(d) Convar behält sich das Recht vor, die Arbeit nicht zu beginnen oder fortzuführen falls der Kunde Convar nicht gemäß der hier beschriebenen Modalitäten bezahlt.

(e) Convar hat das Recht, auf alle überfälligen Rechnungsbeträge einen Zinssatz von 1,5% pro Monat ab Fälligkeitsdatum zu erheben.

(f) Bei Preisangeboten ohne Nennung der Umsatzsteuer muss der gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuersatz hinzugerechnet werden.

3. Datenrettung

(a) In Abhängigkeit von der Erfüllung der Verpflichtungen seitens des Kunden gemäß der vorliegenden Bedingungen, wird Convar alles vernünftig Zumutbare unternehmen, um Daten aus dem avisierten Datenträger wiederherzustellen.

(b) Convar kann nicht garantieren, dass Daten vollumfänglich oder teilweise wiederhergestellt werden können, oder dass die so wiederhergestellten Daten vollständig und dem Kunden von Nutzen sind.

(c) Falls sieben Tage nach Eingang der wiederhergestellten Daten beim Kunden keine schriftliche Mitteilung über Mängel bei Convar eintrifft, so ist die unternommene Wiederherstellung von Daten als erfolgreich zu betrachten.

(d) Nach Abschluss der Datenrettung wird Convar versuchen, eine Kopie der erhaltenen Daten für den Zeitraum von einem Monat zu speichern. Dies stellt keine Garantie jedweder Art dar. Convar behält sich vor, eine Gebühr für die Erstellung zusätzlicher Kopien der wiederhergestellten Daten zu erheben.

4.Datenschutz

(a) Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert und verarbeitet werden. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe an den Kunden erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz.

(b) Zugriff zu den Daten des Kunden haben nur Mitarbeiter des Datenrettungslabors. Die Daten werden während der gesamten Bearbeitungszeit im Sicherheitsbereich der CONVAR Deutschland GmbH gelagert. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Datenträger in speziellen Daten-Safes unter Verschluss eingelagert.

5. Risiko, Verpackung & Transport

(a) Das den avisierten Datenträger betreffende Risiko geht auf Convar über im Augenblick der Annahme der Hardware im Firmengebäude von Convar und geht wieder auf den Kunden über im Augenblick dessen Erhalts der Mitteilung durch Convar, dass die Daten und/oder der avisierte Datenträger bei Convar zur Abholung bereitstehen.

(b) Convar ist nicht für die Organisation und die Bezahlung der Verpackung und des Transports des avisierten Datenträgers zu Convar verantwortlich. (c) Auf Anfrage kann Convar den Versand per Kurier der wiederhergestellten Daten und/oder des avisierten Datenträgers zum Kunden veranlassen. Diese Leistung kann zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

(d) Falls Convar 30 Tage nach Mitteilung, dass die Arbeiten abgeschlossen sind, keine schriftliche Mitteilung über die Rücksendung des avisierten Datenträgers erhält, so kann Convar über diesen frei verfügen.6. Haftung

(a) In Abhängigkeit von 6(b) beschränkt sich die gesamte Haftung von Convar aus diesem Vertrag, einschließlich der Haftung für Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzung durch Convar, Convar's Angestellte oder Beauftragte, auf die Summe, die der Kunde für den laufenden Datenrettungsauftrag an Convar bezahlt hat.

(b) Jede weitergehende Haftung von Convar für Schäden durch Betriebsunterbrechung, Verlust von Einnahmen oder antizipierten Gewinnen und für jede Art von Folgeschäden oder mittelbaren Schäden ist ausgeschlossen.

(c) Dieser Vertrag unterliegt Deutschem Recht und der Auslegung gemäß diesem Recht.

7. Exportbestimmungen

(a) Wir machen darauf aufmerksam, dass der Export von Produkten und Daten, welche den Embargo- Bestimmungen gemäß Außenwirtschaftsgesetz, der BRD Cocom Richtlinien sowie den amerikanischen Ausfuhr- und Kontrollbestimmungen unterliegen, der Genehmigung der jeweiligen Behörde bedürfen. Der Gebrauch mit Embargo gekennzeichneter Waren und Daten ist von den zuständigen Behörden nur für die Bundesrepublik genehmigt. Für die Wiederausfuhr ohne Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen ist der Käufer / Kunde verantwortlich.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Wirksamkeit

(a) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(b) Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtlichen Sondervermögens ist, so ist das Amtsgericht Pirmasens bei Streitwerten bis 5.000,00 € und das Landgericht Zweibrücken bei darüber liegenden Streitwerten ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(c) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder erden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.